0039 Haus V:
Überformung Ort München Planung / Realisierung 1997-1999 Leistungsphasen 1-9 Bauherr privat Größe 500 qm BGF Bausumme -- Architekt msp Meier-Scupin & Petzet Team J.P. Meier-Scupin, Fabian Ochs, Tim Hupe, Nurcan Epteroglu
Das Wohnhaus V. ist in seiner heutigen Form kein Neubau, sondern steht am Ende einer ganzen Reihe von Umbauten. In den 50er Jahren ähnlich der Nachbarbebauung als schlichte Vorstadtvilla mit Walmdach erreichtet, wurde das Haus mehrfach substantiell verändert; der vorletzte Umbau wurde mitten in der Bauphase gestoppt. In der jetzigen Form ist das Haus eine kubisch gegliederte, um eine zentrale Halle organisierte Struktur, die sich, zur Straße weitgehend geschlossen, mit großen Glasflächen zum Garten öffnet. In der Reduktion auf wenigen Materialien (weißer Putz, Glas, Holz, Naturstein) und Formelemente knüpft der Entwurf an die Formensprache der frühen Moderne an. Insbesondere die räumliche Großzügigkeit und gediegene Ausführung verweisen auf die Villen Mies van der Rohes aus den 1920er Jahren.
Text: Cornelius Tafel in Architekturführer München Auszeichnungen 1999 BDA-Preis Bayern Veröffentlichungen Architekturführer München, Cornelius Tafel, Dietrich Reimer Verlag Berlin Impressum: Muck Petzet Architekten Architekt BDA Dipl.-Ing. Muck Petzet Landwehrstrasse 37 D - 80336 München E-Mail: sekretariat(at)muck-petzet.com Der Architekt Muck Petzet ist Mitglied der Bayerischen Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, 80637 München Mitgliedsnummern: 172838. Hinweise zum bayerischen Architektengesetz und der Berufsordnung sind einsehbar unter www.byak.de Das Copyright der auf dieser Seite ver- wendeten Fotos und Illustrationen liegt bei den Fotografen. Die Verwendung dieser Fotos ist nur nach Rücksprache mit den Verfassern der Bilder möglich. Nehmen Sie zu diesem Zweck Kontakt mit uns auf. Wir vermitteln Sie an die Urheber weiter. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. |
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